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   BVerwG, 30.09.1958 - I C 172.57   

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https://dejure.org/1958,453
BVerwG, 30.09.1958 - I C 172.57 (https://dejure.org/1958,453)
BVerwG, Entscheidung vom 30.09.1958 - I C 172.57 (https://dejure.org/1958,453)
BVerwG, Entscheidung vom 30. September 1958 - I C 172.57 (https://dejure.org/1958,453)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 7, 231
  • NJW 1959, 450
  • MDR 1959, 147
  • DVBl 1959, 258
  • DÖV 1959, 112
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 25.11.1958 - I C 122.57

    Rechtsmittel

    In demUrteil vom 30. September 1958 - BVerwG I C 172.57 - hat der erkennende Senat sich bereits zu der Frage geäußert, was als rechtmäßige Aufenthalt- oder Wohnsitznahme anzusehen ist.
  • BVerwG, 09.12.1975 - I C 40.71

    Auslegung des Niederlassungsbegriffs bei Einbürgerungsanträgen von Ehegatten

    Maßgeblich bei dessen Ausübung ist allein, ob ein staatliches Interesse an der Einbürgerung des Bewerbers besteht (BVerwGE 4, 298; 6, 186 [BVerwG 06.02.1958 - V C 122/56]; 7, 237 [BVerwG 30.09.1958 - I C 172/57]; Urteil vom 1. Juli 1975 - BVerwG I C 44.70 - [JZ 1975, 632 [BVerwG 01.07.1975 - 1 C 44/70]; NJW 1975, 2156; DÖV 1975, 750 und zur Veröffentlichung in "Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts" bestimmt]).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.07.2010 - L 5 R 4676/07
    Das Gesetz soll aber gemäß § 2 Abs. 3 HAuslG auch auf diejenigen Personen angewandt werden, die sich nach dem 1. Juni 1948 zunächst im Bundesgebiet aufhielten, dann mit Hilfe der IRO ausgewandert waren, deren Auswanderungspläne aber scheiterten, und die innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach ihrer Ausreise ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt rechtmäßig in das Bundesgebiet zurückverlegten (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. September 1958 - I C 172.57 -, veröffentlicht in Juris).
  • BVerwG, 07.05.1980 - 1 B 980.79

    Beiziehung der Strafakten - Beeinträchtigung der Belange der Bundesrepublik

    Eine Divergenz zwischen den Berufungsurteil und der Senatsentscheidung in BVerwG 1 C 172.57 (BVerwGE 7, 231) besteht schon deshalb nicht, weil in beiden Erkenntnissen nicht dieselbe Rechtsvorschrift angewendet worden ist (vgl. Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 87 und 96).
  • BVerwG, 27.02.1962 - I C 114.59

    Erteilung eines unbeschränkten Aufenthaltsverbots für einen heimatlosen Ausländer

    Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 30. September 1958 (BVerwGE 7, 231 [BVerwG 30.09.1958 - I C 172/57]) entschieden hat, sind entsprechend dem Zweck des Gesetzes die Begriffe "öffentliche Sicherheit und Ordnung" eng auszulegen.
  • BVerwG, 04.11.1959 - I B 119.59

    Ausweisung eines heimatlosen Ausländers - Gefährung der überwiegenden Interessen

    Bei Prüfung der Frage, ob solche Gründe vorliegen, ist das Berufungsgericht mit dem erkennenden Senat (vgl. BVerwGE 7, 231) davon ausgegangen, daß es sich um überwiegende Interessen des Staates handeln muß.
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